Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa
Ministerrat
Brüssel 2006
MC.DEC/7/06
5. Dezember 2006
DEUTSCH
Original: ENGLISCH
Zweiter Tag des Vierzehnten Treffens
MC(14) Journal Nr. 2, Punkt 8 der Tagesordnung
BESCHLUSS Nr. 7/06
BEKÄMPFUNG DER NUTZUNG DES INTERNETS ZU
TERRORISTISCHEN ZWECKEN
Der Ministerrat –
unter Hinweis auf seinen früheren Beschluss zu dieser Frage (MC.DEC/3/04),
weiterhin zutiefst besorgt über das zunehmende Ausmaß, in dem das Internet, wie im
erwähnten Beschluss und in der Folge festgestellt, zu terroristischen Zwecken genutzt wird,
in diesem Zusammenhang die Bedeutung der vollen Achtung des für die Demokratie
unerlässlichen und durch das Internet sogar gestärkten Rechts auf Meinungsfreiheit und freie
Meinungsäußerung, das auch die Freiheit umfasst, Informationen zu suchen, zu erhalten und
weiterzugeben (PC.DEC/633 vom 11. November 2004), sowie der Rechtsstaatlichkeit
bekräftigend,
in der Erkenntnis, dass die Staaten in Resolution 1624 (2005) des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen aufgefordert werden, die notwendigen und geeigneten Maßnahmen im
Einklang mit ihren Verpflichtungen nach dem Völkerrecht zu ergreifen und die Anstiftung
zur Begehung einer terroristischen Handlung oder terroristischer Handlungen gesetzlich zu
verbieten und ein solches Verhalten zu verhindern,
in Bekräftigung unserer Verpflichtungen gemäß der Weltweiten Strategie der Vereinten Nationen zur Bekämpfung des Terrorismus, insbesondere „die Bemühungen zur
Bekämpfung aller Arten und Erscheinungsformen des Terrorismus im Internet auf internationaler und regionaler Ebene zu koordinieren“ und „das Internet als ein Werkzeug zur
Bekämpfung der Verbreitung von Terrorismus zu nutzen, wobei anerkannt wird, dass Staaten
in dieser Hinsicht gegebenenfalls Hilfe benötigen“,
Kenntnis nehmend von der im Bericht des Ausschusses der Vereinten Nationen zur
Bekämpfung des Terrorismus (S/2006/737 vom 15. September 2006) enthaltenen Feststellung, dass mehrere Staaten derzeit die Anwendung des in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Verbots der Anstiftung auf das Internet prüfen,
Kenntnis nehmend von den jüngsten Entwicklungen, insbesondere dem Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus, betreffend die Verpflichtungen der
Vertragsstaaten dieses Übereinkommens, die öffentliche Aufforderung zur Begehung einer